Wir nennen Preise – weil Sie vor einem Erstgespräch wissen sollten, in welcher Größenordnung Sie sich bewegen. Alle Angaben sind Orientierungswerte aus unserer Praxis; verbindlich ist der schriftliche Heil- und Kostenplan nach dem Erstgespräch.
Erstattung
Wie viel Ihre Versicherung übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab. Deshalb erhalten Sie vor jeder Behandlung einen schriftlichen Heil- und Kostenplan zum Einreichen – so kennen Sie Ihren Eigenanteil, bevor es losgeht.
Erstattet wird nach Ihrem Tarif – für Zahnersatz häufig zwischen 60 und 90 %.
Worauf Sie achten sollten: Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.
Die Kasse zahlt einen Festzuschuss für die Regelversorgung – mit Bonusheft bis zu 75 % davon. Das Implantat selbst ist eine Privatleistung.
Worauf Sie achten sollten: Eine Zahnzusatzversicherung kann die Differenz deutlich verringern.
Je nach Tarif übernimmt sie einen großen Teil der Kosten, die die gesetzliche Kasse nicht trägt.
Worauf Sie achten sollten: Wartezeit, Summenbegrenzung und ob Implantate mitversichert sind.
Die Beihilfe erstattet nach ihrem Bemessungssatz, die private Restkostenversicherung den übrigen Teil. Keramikimplantate sind grundsätzlich beihilfefähig; maßgeblich sind die Vorschriften von Bund oder Land.
Worauf Sie achten sollten: Oft ist die Zahl der Implantate je Kiefer begrenzt. Auf Wunsch reichen wir die Unterlagen mit ein.
Finanzierung
Den Eigenanteil können Sie über unser Abrechnungsinstitut in Teilbeträgen zahlen oder in zwei Teilbeträgen direkt bei uns: nach der Implantation und nach der Endversorgung. Welche Variante passt, besprechen wir im Erstgespräch.
Fragen zu den Kosten
Das Implantat selbst ist in der Herstellung aufwendiger, und wir setzen es nach unserem SBLC-Konzept. Dazu kommen ein individuell gefertigtes Abutment und eine hochästhetische Vollkeramikkrone aus unserem Meisterlabor statt Standardteilen. Der Unterschied liegt nicht im Honorar, sondern im Material und in der Handarbeit.
Die Online-Ersteinschätzung ist unverbindlich: Sie schicken uns Ihre Situation und optional ein vorhandenes Röntgenbild und erhalten innerhalb von 48 Stunden an Werktagen eine persönliche Rückmeldung. Das Erstgespräch in der Praxis mit Untersuchung, 3D-Röntgenbild der Kiefer (DVT), Befund und Beratung wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet und liegt insgesamt bei etwa 350 €.
Ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG – soweit der Eigenanteil die zumutbare Belastung übersteigt. Die Rechnung dient als Nachweis; einen amtsärztlichen Nachweis braucht es für Zahnersatz nicht.
Nein. Ob ein Aufbau nötig ist, sehen wir im 3D-Röntgenbild der Kiefer (DVT) vor dem Kostenplan. Überraschungen während des Eingriffs sind selten; sollte doch etwas abweichen, besprechen wir es vorher – nicht hinterher.
Oft ja. Ein günstiger Preis im Ausland bedeutet aber auch: Nachsorge und Gewährleistung liegen weit weg. Gern prüfen wir ein Auslandsangebot für Sie als Zweitmeinung.